Selbstanzeige

Zum Schutz vor Strafverfolgung bei einer Steuerhinterziehung sollte eine Selbstanzeige erwogen werden. Eine erfolgreiche Selbstanzeige hat zur Folge, dass man wegen der Steuerhinterziehung strafrechtlich nicht mehr belangt werden kann.

Bitte beachten Sie: Die Anfertigung einer Selbstanzeige sollte immer in enger Zusammenarbeit mit einem steuerlichen und rechtlichen Berater erfolgen. Mängel, sowohl in der Form als auch dem Inhalt nach, können erhebliche Folgen hinsichtlich der Wirksamkeit der Selbstanzeige haben. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema diskret und vertraulich.

 

Neue Regeln für strafbefreiende Selbstanzeige ab 2015

Ab dem 01.01.2015 gelten neue Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige für Steuersünder: Steuerhinterziehung bleibt grundsätzlich nur noch bis zu einem Hinterziehungsvolumen von 25.000 Euro straffrei.

Künftig bleibt Steuerhinterziehung bei einer Selbstanzeige grundsätzlich nur noch bis zu einem Hinterziehungsvolumen von 25.000 Euro straffrei. Bei höheren Beträgen kann von einer Strafverfolgung nur bei Zahlung eines entsprechenden Zuschlags abgesehen werden. Dieser beträgt bei einer Summe von mehr als 25.000 Euro 10%, ab 100.000 Euro 15% und bei mehr als einer Million Euro 20%. Zudem dehnt das Gesetz die Verjährung auf zehn Jahre aus.

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